Gesellschaftsrecht

Im Falle der beabsichtigten Gründung eines Unternehmens gibt es sehr gute Gründe, bereits frühzeitig gesellschaftsrechtliche Expertise einzuholen. Für eine Unternehmensgründung stehen grundsätzlich verschiedene Formen von Personengesellschaften bzw. Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Zahlreiche Aspekte sind dabei für der Frage der letztendlich richtigen Unternehmensform zu beachten. Dazu gehören neben organisatorischen, bilanz- und publizitätsrechtlichen Themen insbesondere auch Haftungsfragen, steuerrechtliche Erwägungen sowie Gründungskosten. Erst im späteren Konfliktfall zeigt sich dann, welche Qualität die ursprüngliche Vereinbarung zwischen den Gründern hat. Ein abgestimmter und stetig aktualisierter Gesellschaftsvertrag trägt zur Streitvermeidung gegenüber Mitgesellschaftern oder auch deren Erben bei und hilft im Streitfall das gemeinsam geschaffene Gesellschaftsvermögen zu erhalten.

Die KANZLEI KNITTEL besitzt jahrelange Erfahrung bei der Unterstützung von Unternehmensgründungen und hilft gerne mit umfassenden rechtlichen aber auch betriebswirtschaftlichen Know-How bei der Gründung von Unternehmen in diversen Gesellschaftsformen Dazu gehören z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG bzw. GmbH & Co. KG), Aktiengesellschaft (AG) oder Unternehmergesellschaft mit Haftungsbeschränkung (UG).

Gesellschaftsstreitigkeiten

Bei Gesellschafterstreitigkeiten geht es um Beratung von Gesellschaftern über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen sowie die Begleitung und Vorbereitungen von Gesellschafterversammlungen. Entsprechendes gilt andererseits für die Vertretung von Geschäftsführern gegenüber Gesellschaftern. Derartige Streitigkeiten betreffen häufig die Unternehmensstrategie, Geschäftsführungsmaßnahmen oder die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Aufgabe für den externen Berater ist es hier, eine zielorientierte praktikable Strategie unter Berücksichtigung auch von wirtschaftlichen Erwägungen zu entwickeln und in seiner Umsetzung zu begleiten. Die KANZLEI KNITTEL verfügt über Erfahrungen an der Schnittstelle von Gesellschafterkreis und Management und ist aufgrund dieses Know-How in der Lage, schwierige Situationen einzuschätzen und daraus praktikable Lösungsvorschläge zu entwickeln.

Unternehmenskauf, Unternehmensrestrukturierung

Im Rahmen der organischen Gesellschaftsentwicklung begleitet die KANZLEI KNITTEL sie gerne bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen. In gleicher Weise gilt dies für Umwandlungen und Umstrukturierungen zur Neuausrichtung des Unternehmens oder zur Insolvenz- und Haftungsvermeidung. Stets werden dabei auch die steuerrechtlichen Implikationen berücksichtigt.

Handelsrecht, Vertragsrecht

Die optimale Gestaltung der vielfältigen Rechtsbeziehungen eines Unternehmens mit allen Stakeholdern ist für seinen wirtschaftlichen Erfolg von erheblicher Bedeutung. Unabhängig von Gesellschaftsverträgen bedarf auch die rechtliche Absicherungen der Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmern der sorgfältigen vertraglichen Unterlegung. Ziel muss es dabei sein, dass später in schwierigen wirtschaftlichen oder persönlichen Situationen langwierige und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Bilanzrecht, Sonderprüfungen, Gutachten

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen auch im wirtschaftsprüfenden Bereich kann die KANZLEI KNITTEL auch im Bereich des steuerlichen als auch handelsrechtlichen Bilanzrechtes praxiserprobte Expertise zur Verfügung stellen. Dies betrifft sowohl Fragen des Einzel- als auch Konzernabschlusses. Dazu gehört auch die Durchführung von Sonderprüfungen (Prüfung gemäß § 16 MaBV (Bauträger), Ordnungsmäßigkeitsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, etc.) sowie die Erstellung von Schieds- oder Parteigutachten.