Testamentsgestaltung, Erbfolgeplanung, Pflichtteilsrecht
Die frühzeitige Regelungen von erbrechtlichen Angelegenheiten kann der Vermeidung von häufig langfristigen und kostenintensiven familiären Streitigkeiten nach dem Tod des Erblassers dienen. Wesentlicher Bestandteil dafür ist eine detaillierte schriftliche Niederlegung des letzten Willens z. B. im Rahmen eines Testaments. Neben einem allgemeinen Testament kann es sich bei der Testamentsgestaltung auch um besondere Ausprägungen in Form eines Unternehmertestaments bzw. z. B. auch eines Behindertentestaments handeln.
Zahlreiche Aspekte betreffend des Nachlasses als auch der am Nachlass beteiligten Personen sind zu berücksichtigen. in Abhängigkeit von dem besonderem Charakter der betroffenen Vermögensgegenstände sind u. U. individuelle Lösungen zu entwickeln. Dazu gehört der Einsatz erbrechtliche Instrumente z. B. in Form des Nießbrauchs oder der Gestaltung von steuerlich begünstigtem Betriebsvermögens. Sofern Personen bedacht werden sollen, die keine Erben sind, geht es um die Fragen der Einräumung von Vermächtnissen. In manchen Fällen bedarf zum Schutz des an die nächsten Generation zu übertragenden Familienvermögens auch der Beschränkung von gesetzlichen Erben auf ihre Pflichtteilsansprüche.
Unternehmensnachfolgeplanung
Die richtige Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist für den dauerhaften Bestand von Familienvermögen von entscheidender Bedeutung. Die Erstellung von maßgeschneiderten Lösungen sowie die Betreuung in der Planungs- und Umsetzungsphasen ist wesentlich dafür, familiäre Konflikte zu vermeiden und die Zukunft des Familienvermögens zu sichern.
Erbauseinandersetzung
Im Rahmen der Erbauseinandersetzung wird das Vermögen zwischen den Bedachten verteilt. Dabei stellen sich sowohl zivilrechtliche als auch steuerlichen Fragen. Hinzu kommt häufig Fragen der Bewertung. Die Auseinandersetzung selbst kann für die Beteiligten ein langer und mühevoller Weg werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beteiligten unterschiedliche Auffassungen über die Verteilung des Nachlasses haben und darüber unter Umständen auch in Streit bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung geraten. In einer solchen Situation hilft die Heranziehung eines externen Beraters bei der Vertretung und Durchsetzung der eigenen Interessen frei von – häufig familiären – Emotionen.
Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung
Gewöhnlicherweise erfolgt bei der Nachlasspflegschaft die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie in vielen Fällen auch die Ermittlung der gesetzlichen Erben. Der Aufgabenkreis und Tätigkeitsfeld eines Nachlasspfleger sind jeweils Einzelfall bezogen. Die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses betrifft häufig Bankkonten, Wertpapierdepots oder Immobilien. Als regelmäßig vom Gericht bestallter Nachlasspfleger verfügt die Kanzlei KNITTEL in diesem Bereich über einschlägige Erfahrungen.
Eine Nachlassverwaltung kommt immer dann in Betracht, wenn die Befriedigung der Gläubigeransprüche aus dem Nachlass gefährdet ist und der Erbe diese Situation zumindest mitverursacht hat. Im Ergebnis wird mit der Verwaltung der Zweck verfolgt, dass das eigene Vermögen des Erben geschützt wird.
Erbenermittlung
Unter Erbenermittlung wird die gezielte Suche nach Verwandten des Erblassers verstanden, die als dessen gesetzliche Erben in Betracht kommen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch in einzelnen Fällen die Durchführung von Verfahren zur Todeserklärung nach dem Verschollenheitsgesetz (VerschG). Die KANZLEI KNITTEL verfügt über praktische Erfahrungen der Erbenermittlung sowohl im In- als auch und Ausland zur Ermittlung der für den Erbennachweis notwendigen Unterlagen und Urkunden. Eine Vergütung erfolgt dabei lediglich auf der Grundlage eines zuvor vereinbarten Stundensatzes oder einer Pauschale, d. h. der Wert des Nachlasses ist für die Honorierung unerheblich.
Testamentsvollstreckung
Zur sachgerechte und ordnungsgemäße Umsetzung des Willens des Erblassers kann es zudem erforderlich sein, einen familieneigenen oder auch familienfremden Testamentsvollstrecker einzusetzen.
Die KANZLEI KNITTEL verfügt über in der Praxis eingesetzte und bewährte Erfahrung im Bereich der erbrechtlichen Gestaltung auch von komplexen Strukturen einschließlich der Erbauseinandersetzung. Darüber hinaus besteht auch intensive Erfahrung als eingesetzter Testamentsvollstrecker.