Asset Protection
Begriff und Bedeutung des Asset Protection
Das sog. Asset Protection rückt in regelmäßigen Abständen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit in Zusammenhang mit spektakulären Haftungsfällen insbesondere im deutschen Top Management (z.B. Middlehoff, Breuer, Winterkorn, Schlecker) aber auch sonstiger Personen des öffentlichen Interesses (z. B. Boris Becker). Interessant zu beobachten ist dabei, dass auch in diesen Kreisen am Ende ein ganz wesentlicher Bestandteil des Vermögensschutzes stets der Schutz des eigenen Wohnheims vor dem Zugriff Dritter, d. h. Gläubiger, ist. Insoweit gibt es keinen wesentlichen Unterschied bei Personen mit umfangreichen Vermögen und dem einfachen Angehörigen der Mittelschicht mit seinem Haus im Grünen oder der Wohnung in der Stadt als dem ganz wesentlichen Bestandteil des eigenen Vermögens.
Der Schutz des eigenen Vermögens ist für jeden Menschen unabhängig von seinem gesellschaftlichen Status von ganz erheblicher Bedeutung, da insoweit viele Lebensbereich von der Sicherheit der eigenen Vermögenssituation betroffen werden. Konkret einher können damit die Art zu Wohnen, die Gestaltung der Freizeit (Hobbys, Urlaub, etc.), der Umfang und die Lebensweise der eigenen Familie und damit letztendlich ganz maßgeblich das eigenen materielle Wohlergehen bestimmt werden. Aber nicht nur die materielle Situation wird durch wirksame Vermögensschutzmaßnahmen betroffen. Auch das eigene seelische Wohlergehen kann in materiellen Krisensituation ganz erheblich mit nicht zu unterschätzenden negativen Auswirkungen insbesondere auch auf das familiäre Zusammeneben beeinträchtigt werden. Insgesamt können die Auswirkungen von Krisensituationen vielfältig sein, so dass die frühzeitige Beschäftigung mit dem eigenen umfassenden Vermögensschutz durchaus lohnend ist.
Der Begriff des Asset Protection umfasst die Gesamtheit aller Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz des eigenen Vermögens vor dem rechtlichen Zugriff von Dritten. Bei den betroffenen Vermögensträgern kann es sich sowohl um natürliche als auch juristische Personen handeln. Die Schutzmaßnahmen umfassen nach der hier verstandenen Begriffsinterpretation strategische, taktische aber auch operative Maßnahmen des Inhabers des betroffenen Vermögens im Hinblick auf den Erhalt des eigenen Vermögens bzw. die gesicherte rechtlichen und wirtschaftlichen Weitergabe der Inhaberschaft daran. Sie sind insbesondere auch unter Berücksichtigung des aktuell bestehenden rechtlichen, insbesondere insolvenzrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmen durch den Rechtsträger zu treffen und verlangen zusätzlich eine Betrachtung der persönlichen Umstände des Inhabers. Diese Umstände können die familiäre als auch beruflichen Situation des Vermögensträgers betreffen. Zudem sind die Maßnahmen auch maßgeblich abhängig von der eigenen finanziellen Situation.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Text nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden ist. Bei den Ausführungen handelt es sich aber lediglich um allgemeine Ausführungen, die eine individuelle Beratung des Lesers in keinem Fall ersetzen können. Aufgrund der Komplexität und dem ständigen Wandel der betroffenen Rechtsmaterie kann eine Haftung und Gewähr nicht übernommen werden und wird daher hiermit in jedem Fall ausgeschlossen.
Dr. Michael Knittel
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