Entscheidungsaspekte für das Investment in einen geschlossenen Fonds
Entscheidungsaspekte für das Investment in einen geschlossenen Fonds
Im Rahmen einer risikodiversifizierten Anlagestrategie für ihr Vermögen aber auch aus Gründen der Altersversorgung stehen Investoren häufig vor der Frage, ob sie gegebenenfalls auch in einen geschlossenen Fonds investieren sollen. Dabei wird gewöhnlicher Weise eine Kommanditgesellschaft gegründet, deren Zweck der Erwerb von Sachwerten z. B. Immobilien, Flugzeuge, Schiffe oder Container ist. Diese werden nach dem Erwerb eine Zeit lang, in der Regel mindestens 10 Jahre, gehalten und vermietet. Nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgt dann der Verkauf. Zur Finanzierung des Erwerbs werden als Einlage Gelder von den interessierten Anlegern als zukünftigen Kommanditisten der Gesellschaft eingesammelt. Die Kommanditisten haften insoweit mit dieser Einlage. Im Fall des wirtschaftlichen Misslingens des Investments kann es zum Totalverlust der geleisteten Einlage kommen, d. h. das eingezahlte Geld kann insoweit für den Investor komplett verloren gehen. Eine Nachschusspflicht des Investors bei Verlusten der Gesellschaft wird im Allgemeinen nicht im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft ausdrücklich ausgeschlossen.
In wirtschaftlicher Hinsicht werden seitens des Fonds den Investoren in aller Regel regelmäßige Ausschüttungen in Aussicht gestellt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Fondsfinanzierung häufig so aufgestellt ist, dass Rückzahlungen nur auf das eingezahlte Kapital erfolgen. Diese Kapitalzahlung hat für den Investor im Allgemeinen keinen steuerlichen Effekt, d. h. der Betrag unterliegt nicht als Einkunft der Einkommensbesteuerung. Allerdings erhöhen diese Auszahlungen den in der Regel steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bei Beendigung des geschlossene Fonds mit der Veräußerung des durch die Gesellschaft bislang gehaltenen Sachwerts.
Der Investor sollte neben dem in Aussicht gestellten und aber auch Marktrisiken ausgesetzten Veräußerungsgewinn weitere Aspekte im Rahmen seiner Investitionsentscheidung beachten. Dazu gehören neben der Laufzeit des Fonds, insbesondere auch eine mögliche Verpflichtung zur Zahlung eines Agios, die Höhe der in Aussicht gestellte jährlichen Ausschüttungen sowie die kalkulierten jährlichen Kosten für das Management des Fonds. Zu letzterem gehören auch die Kosten für externe Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Unabhängig davon hat der Investor aber auch zu berücksichtigen, dass während der Laufzeit des geschlossenen Fonds ein Ausstieg als Kommanditist aus der Gesellschaft wirtschaftlich in der Regel nicht möglich ist. Zwar besteht insoweit ein sogenannter Zweitmarkt für die Fondsanteile, allerdings ist dort ein Verkauf ohne einen erheblichen Wertabschlag häufig nicht möglich. Damit ist das Geld de facto über die gesamte Laufzeit des Fonds gebunden.
In aller Regel empfiehlt es sich das Investment vor dessen Eingehen durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Dazu gehört neben der Prüfung des Gesellschaftsvertrages (z.B. Nachfolgeregelung, steuerliche Qualifizierung des Fonds) auch die Aufstellung einer belastbaren Investitionsrechnung zur Ermittlung der Vorteilhaftigkeit, z. B. im Verhältnis zu einer Aktienanlage.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Text nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden ist. Bei den Ausführungen handelt es sich aber lediglich um allgemeine Ausführungen, die eine individuelle Beratung des Lesers in keinem Fall ersetzen können. Aufgrund der Komplexität und dem ständigen Wandel der betroffenen Rechtsmaterie kann eine Haftung und Gewähr nicht übernommen werden und wird daher hiermit in jedem Fall ausgeschlossen.
Dr. Michael Knittel
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